Vorname | Flora, geb. Abrahamsohn |
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Nachname | Barthel |
Geburtsname | Abrahamsohn |
Geburtsdatum | 27.01.1880 |
Geburtsort | Prenzlau, Brandenburg |
Wohnort(e) |
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Beruf | Fotografin |
Geschäftsadresse | Stralsund, Frankenstraße 5 |
Familienstand | verwitwet |
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Verwandschaftsverhältnis | Witwe von Richard Barthel (1879-1929), Mutter von Hildegard Petrick (1907-1990) |
Deportation | 05.01.1944 Ghetto Theresienstadt, Überlebende |
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Todesdatum | 13.04.1973 |
Sterbeort | Stralsund |
Flora Barthel
Flora Barthel, geb. Abrahamsohn, wurde am 27. Januar 1880 in Prenzlau als drittes von acht Kindern des Ehepaares Jacob Abrahamsohn (1848-1931) und Hedwig, geb. Leibholz (1854-1937) geboren. Jacob kam ursprünglich aus Pasewalk und war nach seiner Hochzeit nach Prenzlau gezogen, wo er als Produktenhändler tätig wurde. Flora verbrachte ihre gesamte Kindheit in diesem vorpommerschen Ort.
1904 heiratete sie den aus Stralsund gebürtigen Fotografen Richard Konrad Alexander Barthel (1879-1929), dessen Eltern vor der Jahrhundertwende aus dem heute polnischen Zduny/Großpolen nach Stralsund gekommen waren. In den Wohnungsanzeigern Stralsunds ist Richard Barthel als Fotograf in der Frankenstraße 5 seit dem Jahr 1902 aufgeführt. Dieses Gebäude befand sich im Eigentum von Richards Familie und blieb es auch bis mindestens 1940. Hier wohnten außerdem noch die Schwiegereltern (Schwiegervater war Friseur, Barbier und Zahntechniker) und ab 1917/18 Richards Bruder Arthur, der als Dentist die Praxis seines Vaters nach dessen Tod 1917 übernahm. Das Ehepaar Flora und Richard Barthel hatte zwei Töchter, Hildegard und Gertrud. Die jüngere Gertrud starb bereits früh. Hildegard wuchs in Stralsund auf und heiratete hier auch.
Flora half im Geschäft ihres Mannes, was ihr nach seinem Tod die Möglichkeit gab, das Atelier selbstständig weiterzuführen.
Flora war sowohl 1934 als auch 1938 Gemeindemitglied der Stralsunder Synagoge. Die Familie ihres Mannes war evangelisch. Nach der Definition der Nationalsozialisten lebte sie in einer „privilegierten Mischehe“. Das hielt die NS-Propaganda trotzdem nicht davon ab, sie in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und zu verleumden. Ein Beispiel dafür ist der am 3. Mai 1935 in der NS-Zeitung “Pommersche Zeitung“ erschienene Artikel „Geschickte Tarnung“.
Im Oktober 1938 war auch Flora gezwungen, den Zwangsnamen „Sara“ anzunehmen und zu führen. Im Zuge der nationalsozialistischen „Entjudung der Wirtschaft“ wird sie am 3. Dezember 1938 ohne Entschädigung enteignet. Von nun an überlebte sie durch die Hilfe von Bekannten, Freunden und der Familie ihrer Tochter Hildegard.
Flora Barthel wurde lange Zeit von einer Deportation verschont. Aber am 5. Januar 1944 traf es auch sie. Über verschiedene Zwischenstationen wurde sie ins Ghetto Theresienstadt gebracht, wo sie den Holocaust überlebte. Flora Barthel ist eine der wenigen Stralsunder Juden, die nach dem Weltkrieg zurückkehren konnten. Über ihre Verhaftung und anschließenden Deportationen schrieb sie in einem Lebenslauf, der im Buch von Wolfgang Wilhelmus „Juden in Vorpommern“ auszugsweise veröffentlicht wurde.
Nach dem Zweiten Weltkrieg zog sie in das Haus ihrer Tochter, Alte Rostocker Straße 8. Das Haus Frankenstraße 5 gehörte zu diesem Zeitpunkt einer Erbengemeinschaft. Flora Barthel wurde als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt und bezog auf dieser Grundlage eine Rente, die ihren Lebensunterhalt absicherte. Sie verstarb am 13. April 1973 in Stralsund. Ihre Nachkommen leben heute in Erlangen und in Stralsund.
Quellen:
- Geburtenregister der Stadt Prenzlau
- Eheregister der Stadt Prenzlau
- Rep. 18, Nr. 440, StA Stralsund, Jüdische Vornamen
- Wohnungsanzeiger der Stadt Stralsund
- Wolfgang Wilhelmus: Juden in Vorpommern, erschienen in: Beiträge zur Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns, Nr. 8, Schwerin 2007, Friedrich-Ebert-Stiftung Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.)