Vorname | Frieda, geb. Räsener |
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Nachname | Jensen |
Geburtsname | Räsener |
Geburtsdatum | 03.12.1884 |
Geburtsort | Strasburg/Uckermark |
Wohnort(e) |
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Beruf | unbekannt |
Geschäftsadresse | ohne |
Familienstand | verheiratet |
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Verwandschaftsverhältnis | Ehefrau von unbekannt Jensen |
Deportation | 15.12.1941 Ghetto Riga |
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Todesdatum | unbekannt |
Sterbeort | Riga |
Frieda Jensen, geb. Räsener
Frieda Jensen, geb. Räsener, wurde am 3. Dezember 1884 als Tochter des jüdischen Lehrers Julius Räsener (1851-1912) und dessen Frau Mathilde, geb. Glaser (1853-1939), in Strasburg/ Uckermark geboren. Julius und Mathilde stammten aus Ostpreußen und zogen 1878 nach Strasburg. Dort lebten sie bis mindestens 1884. Über die Zwischenstation Bahn, Kreis Greifenhagen (heute: Banie, Polen) kamen sie spätestens 1897 nach Stralsund, wo Julius Räsener die Schule der jüdischen Gemeinde betreute und an der Synagoge tätig war.
Frieda hatte neun Geschwister, von denen vier das Kleinkindalter überlebten[1]. Friedas älterer Bruder Arthur (1878-1920) wurde wie ihre älteren Schwestern Anna (1879-1942) und Therese (1883-1940) in Strasburg geboren und der jüngste Bruder Hugo (1897-1918) kam in Stralsund zur Welt. Hugo wurde 1918 ein Opfer des Ersten Weltkrieges[2]. Der Vater starb bereits 1912. Die Eltern fanden ihre letzte Ruhestätte auf dem jüdischen Friedhof in Stralsund und auch der beiden Brüder Arthur und Hugo wird dort gedacht.
Frieda heiratete. Wen und wann konnte nicht ermittelt werden. Auch Frieda lebte im Frankenwall 9. An dieser Adresse wird sie bis 1939 geführt. In den späteren Deportationsunterlagen wird ihr Familienstand sowohl mit “geschieden” als auch mit „Witwe“ angegeben.
Aufgrund der „Verordnung über jüdische Vornamen“ vom 17. August 1938 war Frieda gezwungen, den jüdischen Zwangsnamen „Sara“ anzunehmen. Dies erfolgte durch einen im Stadtarchiv Stralsund noch heute erhaltenen Brief zum 21. Oktober 1938.
In der Hoffnung auf mehr Anonymität und Sicherheit zog sie am 31. August 1939 in das Heinemann-Stift, Brabeckstraße 86, in Hannover-Kirchrode. Der Zweck dieser Stiftung war und ist die Versorgung älterer, alleinstehender jüdischer Frauen.
Am 3. und 4. September 1941 wurde das Heinemann-Stift in der „Aktion Lauterbacher“ in ein „Judenhaus“[4] umgewandelt, in dem die Bewohner unter ghettoartigen Bedingungen leben mussten. Ende 1941 wurden viele in Hannover lebende Juden in das Sammellager in der Israelitischen Gartenbauschule Ahlem gebracht. 1001 Menschen transportierte man am 15. Dezember 1941 zum Bahnhof Fischerhof in Linden und deportierte sie nach Gepäckkontrollen und Leibesvisitationen ins Ghetto Riga. Eine dieser jüdischen Bürgerinnen war Frieda Jensen. Hier im Ghetto endet Friedas Spur und wahrscheinlich ihr Leben.
Quellen:
- Deportationsliste vom 15. Dezember 1941, Hannover nach Riga, http://www.statistik-des-holocaust.de
- Wikipedia zu „Heinemannhof Hannover“ und „Bahnhof Fischerhof Linden“, http://www.wikipedia.de
- http://www.deutsches-stiftungszentrum.de
- Geburtenregister der Stadt Strasburg/Uckermark
- Heiratsliste aus dem Jahr 1846, Standesamt der Stadt Strasburg/Uckermark
- Wohnungsanzeiger der Stadt Stralsund 1935-1940
- Eintrag in http://www.mappingthelives.org
- StA Stralsund, Synagogengemeinde Stralsund, Rep. 18, Nr. 432
- StA Stralsund, Einführung jüdischer Vornamen bei jüdischen Bürgern, Rep. 18, Nr. 440
[1] Die vier jüngsten Geschwister wurden in Stralsund geboren und starben bereits als Kleinkind. Der ältere Bruder Siegfried (1887-1904) wurde in Bahn, Kreis Greifenhagen (heute: Banie, Polen) und starb siebzehnjährig in einem Berliner Krankenhaus.
[2] Hugo war Gefreiter in der Funker-Division Nr. 1 und verstarb infolge einer schweren Verwundung. Sein Grab befindet sich auf der Kriegsgräberstätte in Loupeigne bei Reims im Frankreich.
[3] Sogenannte „Judenhäuser“ waren Wohnhäuser, die früher jüdischen Eigentümern gehört hatten und in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden. Dabei mussten meist viele Personen auf engstem Raum miteinander auskommen. Die Einrichtung von „Judenhäusern“ gestattete es dem NS-Staat einerseits, Wohnraum für die nichtjüdische Bevölkerung zu schaffen und andererseits, die jüdischen Einwohner zu isolieren und zu diskriminieren